Die Erdbestattung in einem Sarg ist nach wie vor die klassische Bestattungsvariante.

Sie können grundsätzlich entscheiden zwischen einem Wahlgrab oder Reihengrab.

Beim Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung bestimmt werden.

Beim Reihengrab ist dies nicht möglich. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden.

In der Regel muß das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn eine weitere Bestattung erfolgt.

Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr für alle Grabstätten der jeweiligen Grabeinheit ( zwei oder mehr Stellen) auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofes. Die Ruhefrist in Hessen ist mindestens 25 Jahre. Diese kann bei den Friedhöfen je nach den Bodenverhältnissen unterschiedlich sein.

Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung.

Erdbestattung

Bestattungshaus Heckel - 63110 Rodgau/Jügesheim - Tel. 06106 - 52 82 - Telefax 06106 - 61 47 3