Dies ist die Einäscherung eines Verstorbenen mit Sarg in einem Krematorium und die spätere Beisetzung der Aschenkapsel in einer Urne. Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Falle notwendig.
Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willensbekundung einer Feuerbestattung hinterlassen,
oder die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab. Hierbei kann der Ehepartner alleine entscheiden.
Müssen jedoch mehrere Kinder des Verstorbenen entscheiden, müssen alle Kinder einer Feuerbestattung zustimmen.
Möchte nur ein Kind eine Erdbestattung muß laut Gesetz diese stattfinden.
Bestattungshaus Heckel - 63110 Rodgau/Jügesheim - Tel. 06106 - 52 82 - Telefax 06106 - 61 47 3