Was ist zu tun, wenn ein Sterbefall eingetreten ist ?
Nachdem der Sterbefall eingetreten ist, muss zunächst ein Arzt den Tod einwandfrei feststellen und den Leichenschauschein ausstellen. Bevor das nicht geschehen ist, kann der Verstorbene nicht überführt werden.
Ist der Sterbefall zu Hauses eingetreten, so ruft man den Hausarzt oder wenn dieser nicht erreichbar ist, dann die ärztliche Notdienstzentrale:
Für Rodgau und Rödermark
Für Obertshausen und Heusenstamm
Für Seligenstadt
Für Dietzenbach
06106 - 21272 oder 24667
06104 - 4606 oder 19292
06182 - 19292
06074 - 19292 und 33633
Der Arzt benötigt dazu den Personalausweis des Verstorbenen.
Ist der Sterbefall im Krankenhaus oder Altenheim eingetreten, so wird der Arzt von dort verständigt.
Bestattungshaus Heckel - 63110 Rodgau/Jügesheim - Tel. 06106 - 52 82 - Telefax 06106 - 61 47 3